Ausfallhonorarvereinbarung

Vereinbarung über ein Ausfallhonorar


Falls Sie einen vereinbarten Termin in unserer Praxis nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher per E-Mail abgesagt werden. Eine Absage per Telefon oder Anrufbeantworter ist hierfür nicht ausreichend.


Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen bzw. zu kurzfristig absagen, stellen wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 65,58 Euro (GOP 870, 1,5-facher Satz) privat in Rechnung. Ausfallhonorare werden von der Krankenkasse nicht erstattet.

Wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder anderer Umstände nicht persönlich in die Praxis kommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den vereinbarten Termin als Videosprechstunde durchzuführen, sofern Sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall per E-Mail. Wir senden Ihnen dann einen Link für die Videosprechstunde zu.


Kann der Termin auch als Videosprechstunde nicht wahrgenommen werden, beispielsweise weil Sie aufgrund einer Erkrankung hierzu nicht in der Lage sind, bemühen wir uns darum, den frei gewordenen Termin anderweitig zu vergeben. Kann der Termin anderweitig vergeben werden, fällt kein Ausfallhonorar an.

Mit der nachfolgenden Bestätigung erklären Sie, dass Sie die vorstehende Regelung zum Ausfallhonorar gelesen und verstanden haben und ihr zustimmen.


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